Akupunktur
Die Akupunktur ist eine der ältesten Heilmethoden der Welt. Sie wird seit über 3000 Jahren in China angewandt.
Durch Aktivierung und Regulierung von Selbstheilungskräften des Körpers hat sie ein breites Anwendungsspektrum
und wird in Europa vornehmlich als Schmerztherapie eingesetzt.
Wirkungsweise
Grundlagen der Akupunktur sind die in der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) verankerten Vorstellungen über die verschiedenen Energien und Funktionskreise des Körpers. Demnach fließt die Lebensenergie des
Körper (Qi) in einem Leitbahnensystem, den sog. Meridianen. Durch Reizung von Akupunkturpunkten auf den
Meridianen können Funktionsstörungen im gesamten Organismus, also auch im Körperinneren gelindert oder
beseitigt werden. Zerstörte Strukturen lassen sich mit der Akupunktur nicht wieder herstellen.
Anwendungsgebiete
Die Akupunktur hat ein sehr breites Anwendungsspektrum. Häufige Anwendungsgebiete in unserer Praxis sind
- Rückenschmerzen mit und ohne Bandscheibenvorfall
- Gelenkschmerzen mit und ohne Arthrosen
- Schmerzen an Muskeln und Sehnen
- Kopfschmerzen/Migräne
- Fibromyalgie
- Nervenwurzelreizungen
- Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen
Durchführung
Nach gründlicher Untersuchung und Diagnosestellung wird der Behandlungsablauf durch den Arzt festgelegt und
die Akupunkturpunkte bestimmt. Bei der Behandlung werden hauchdünne Akupunkturnadeln in die Haut gestochen.
Der Nadelreiz leitet den gestörten Energiefluss wieder in die richtigen Bahnen. Der Stich selbst ist kaum zu spüren,
es können aber beim bewegen der Nadeln Empfindungen wie Wärme, Kälte, Schwere oder ein Kribbeln entstehen.
Man spricht vom De-Qi-Gefühl. Eine Akupunkturbehandlung dauert ca. 20-30 Minuten. Je nach Erkrankung werden
6-10 Sitzungen durchgeführt. Das Behandlungsintervall beträgt 2-3x pro Woche.
Behandlungskosten
Akupunkturleistungen zur Schmerztherapie werden von privaten Krankenkassen erstattet.
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten gemäß den Vorgaben der
Krankenkassen nur für folgende Indikationen übernommen: 1. chronischer Schmerz im
Bereich der Lendenwirbelsäule seit mindestens 6 Monaten. 2. Chronischer Knieschmerz
durch Arthrose (Verschleiß) seit mindestens 6 Monaten.
Alle anderen Akupunkturleistungen werden nach GOÄ direkt in Rechnung gestellt.
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